BGHW
Unternehmerrichtlinie
Das Modell der alternativen bedarfsorientierten Betreuung nach §2 der DGUV Vorschrift 2 der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik können nur Unternehmerinnen und Unternehmer wählen, die aktiv ins Betriebsgeschehen eingebunden sind.
Unternehmerin/Unternehmer im Sinne der Vorschrift ist:
- die Inhaberin/der Inhaber eines Betriebes,
- das vertretungsberechtigte Organ einer juristischen Person oder
- die/der vertretungsberechtigte Gesellschafterin/Gesellschafter einer Personengesellschaft.